Laut Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden sind Bearbeitungsgebühren für Kredite nicht zulässig (Az.: 8 U 662/11). Diesem Urteil haben sich auch andere Oberlandesgerichte angeschlossen. Die Banken scheuen sich das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten, da ihnen bewusst ist, dass ein höchstrichterliches Urteil hohe Wellen schlägt und die Öffentlichkeit durch die Medien über dieses Urteil informiert wird. Man schätzt Bankenintern, dass mehreren Milliarden Euro an Rückforderungen auf die Banken zukommen können.
Jetzt haben Verbraucher die Möglichkeit die Bearbeitungsgebühren von Darlehen zurückzufordern. In vielen Fällen werden Bearbeitungsgebühren bis zu 3,5% der Darlehenssumme verlangt. Bei Baudarlehen können dabei einige Tausend Euro zurückverlangt werden. Aber es lohnt sich auch bei kleineren Verbraucherdarlehen, sind doch häufig einige Hundert Euro an Bearbeitungsgebühr von den Banken berechnet worden.
Wie geht das? Verfassen Sie ein Schreiben an die Bank und verlangen Sie die Bearbeitungsgebühr zurück. Sollte die Bank Ihnen mitteilen, dass sich dieses Urteil nicht auf Ihr Darlehen bzw. Kredit bezieht, beauftragen Sie uns Ihre Rechte bei der Bank durchzusetzen.