Ein neues Gesetz soll nun das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) reformieren.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, sollen dadurch vor allem verschuldete Menschen, die in gemeinsamen Haushalten leben, stärker geschützt werden.
So darf unter anderem künftig Guthaben auf Gemeinschaftskonten vor Pfändungen geschützt werden.
Verschuldete Personen sollen nun durch ein neues Gesetz mehr Freiheiten bekommen. Das ist insbesondere im Zug der Auswirkungen der Corona-Krise auf Privatpersonen relevant. Durch das sogenannte Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz soll das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) reformiert werden, berichtet das „Handelsblatt“. Die wichtigste Neuerung: Geld, das auf gemeinsam geführten Konten liegt, darf künftig nicht mehr so einfach gepfändet werden. Damit sollen vor allem überschuldete Familien und gemeinsame Haushalte geschützt werden, schreibt das „Handelsblatt“.
Außerdem sollen verschuldete Menschen, die ein P-Konto haben, künftig länger und damit leichter auf größere Anschaffungen wie Haushaltsgeräte sparen können, berichtet das „Handelsblatt“ weiter. Bisher durfte man maximal einen Monat eine größere Summe ansparen, bevor diese von den Gläubigern eingezogen wird, nun werden es drei Monate sein.
P-Konto schützt vor Kahlschlag
Ein P-Konto ist im Prinzip ein umgewandeltes Girokonto, das verhindert, dass Verbrauchern ihr gesamtes Geld vom Konto gepfändet werden darf. So dürfen Gläubiger nur einen gesetzlich festgelegten Betrag pfänden, damit der verschuldeten Person noch mindestens ein Betrag von 1.180 Euro zum Leben bleibt. Muss noch Kindesunterhalt gezahlt werden, erhöht sich der Betrag entsprechend. Bevor das P-Konto 2010 eingeführt wurde, wurde das Girokonto gesperrt, der Verbraucher kam dann gar nicht mehr an sein Geld und konnte so auch keine Miete zahlen. Wie das „Handelsblatt“ schreibt, gibt es in Deutschland schätzungsweise zwei Millionen solcher Konten.
Diese Änderungen sind insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Krise aktuell, denn es wird mit deutlich mehr Menschen in Kurzarbeit und in der Arbeitslosigkeit gerechnet. So erwartet die Bundesagentur für Arbeit erstmals seit zehn Jahren wieder über drei Millionen Arbeitslose, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.