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Immobilien in Not

 

Häufig ist eine Immobilie ein Auslöser für eine Überschuldung. Der Immobilen- Eigentümer kann das Hypothekendarlehen nicht mehr tilgen
und  es kommt zur Kündigung des Darlehens und später folgt die Zwangsversteigerung. Nach der Zwangsversteigerung fordert die Hypothekenbank die Restsumme vom Darlehensnehmer und der ehemalige Eigentümer sitzt in der Schuldenfalle. Er ist überschuldet und gerät in die Gefahr, eine Insolvenz anmelden zu müssen.


Wenn die Immobilie in Gefahr ist, benötigen Sie rechtliche Beratung und Hilfe einer auf Schuldnerberatung spezialisierten Anwaltskanzlei, denn es steht viel Geld auf dem Spiel.




Häufig gestellte Fragen bei Immobilie in Not:


Wie verhält es sich mit einer Immobilie in einer Privatinsolvenz?


Stellt der Besitzer einer Immobilie den Antrag auf Privatinsolvenz, dann ist folgendes zu prüfen:
1. Wird die Immobilie selbst genutzt.
2. Liegt der Verkaufswert der Immobilie unter dem Darlehenswert.
3. Die Rate für die Tilgung der Immobilie ist ähnlich hoch wie bei einer Mietzahlung.


In diesem Fall kann man die Immobilie aus dem Insolvenzverfahren herauslösen und der Eigentümer kann die Bank weiterhin bezahlen. Wichtig ist die Herauslösung der Immobilie aus der Insolvenz. Wir helfen Ihnen dabei.




Kann ich nach der Kündigung des Darlehens durch die Hypothekenbank ein Darlehen bei einer anderen Bank bekommen?


Nein, dazu finden Sie keine Bank. Es gibt diese Versprechen durch Darlehensvermittler, allerdings wollen diese Vermittler Ihre Provision im Voraus! Vorsicht das sind Betrüger.


Kann ich bei einer Zwangsversteigerung damit rechnen, dass die Immobilie zu dem Verkehrswert ersteigert wird?


Nein. Der ersteigerte Wert liegt meistens weit unter dem Verkehrswert.


Kann ich meine Immobilie durch einen Freund oder durch einen Verwandten ersteigern lassen?


Ja, dass ist möglich. Bevor Sie diesen Weg gehen, sollten Sie uns unbedingt  kontaktieren.


Kann man die Immobilie auch freihändig veräußern?


Dies bedarf der Zustimmung der Bank. Hierzu sollte auf jeden Fall eine Schuldnerberatung eingeschaltet werden.




Ist die Bank berechtigt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, obwohl die Bank gekündigt hat?


Dies ist auf jeden Fall strittig und bedarf der Prüfung. Hierzu sollte unbedingt ein Anwalt kontaktiert werden.


Muss der Eigentümer bei Zwangsverwaltung der Immobilie Miete zahlen?


Nein, auch dazu ist rechtliche Hilfe erforderlich. Der Zwangsverwalter versucht meistens den Eindruck zu erwecken, dass er das Recht der Mietforderung hätte.




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