Die Erstberatung ist kostenlos.
Mit dem Beratungshilfeschein wird das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren von der Gerichtskasse bezahlt.
Sollte Ihr Einkommen zu hoch für einen Beratungshilfeschein sein, werden wir Ihnen ein Festpreisangebot mit Ratenzahlung unterbreiten. Sobald wir mit dem außergerichlichen Schuldenregulierungsverfahren beginnen, können Sie die Zahlungen an die Gläubiger einstellen, bis wir einen Vergleich abgeschlossen haben.
Bei Ihrem zuständigen Amtsgericht erhalten Sie, wenn Sie den Anspruch haben, den Beratungshilfeschein. Mit dem Beratungshilfeschein können wir das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren über die Gerichtskasse abrechnen. Wir erklären wir Ihnen gerne telefonisch telefonisch die Vorgehensweise.
Wer ist bedürftig und hat Anspruch auf den Beratungshilfeschein?