Neues Gesetz für Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre
Am 17.12.2020 wurd eim Bundestag beschlossen, dass die Insolvenz auf 3 Jahre begrenzt wird. Dieses Gesetz gilt ab sofort und rückwirkend zum 1.10.2020. D.h. nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt.