Beratungshilfeschein für das „außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren".
Die Kosten übernimmt die Gerichtskasse.




Bei Ihrem zuständigen Amtsgericht erhalten Sie, wenn Sie den Anspruch haben, den Beratungshilfeschein. Mit dem Beratungshilfeschein können wir das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren über die Gerichtskasse abrechnen. Wir erklären wir Ihnen gerne telefonisch telefonisch die Vorgehensweise.




Wer ist bedürftig und hat Anspruch auf den Beratungshilfeschein?



Alle Menschen die Prozesskostenhilfe erhalten, können auch den Beratungshilfeschein beantragen. D.h. jeder der ein mittleres Einkommen hat mit unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern und einer entsprechenden Mietzahlung, kann den Beratungshilfeschein beantragen.

Wenn Sie noch Fragen haben sollten, geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft, bevor Sie den Weg zum Amtsgericht auf sich nehmen.  Tel: 0221-28275740
Raimonda Kraemer LL.M.