Bei laufendem Ratenkredit kann es zu unvorhergesehenen Situationen kommen, die es unmöglich machen die laufenden Raten zurück zu zahlen. Ausschlaggebend sind oft eine plötzliche Arbeitslosigkeit, oder ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder die Scheidung der Ehe. Wir können Ihnen helfen die Kreditbelastung an die geänderten finanziellen Verhältnisse an zupassen.
Es lohnt sich den Ratenkredit auf folgende Merkmale zu untersuchen:
1. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
In vielen Kreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen der Banken falsch. Bei einer falschen Widerrufsbelehrung ist der Kreditnehmer dazu berechtigt auch nach mehreren Jahren vom Darlehensvertrag zurückzutreten. Die dabei gezahlten Raten werden vom Darlehensvertrag abgezogen (zuzüglich einer Nutzungsgebühr), so dass oft der Kredit bereits getilgt worden ist, oder eine wesentlich kleinere Summe zurückgezahlt werden muss.
2. Sittenwidrige Verträge
In einigen Darlehensverträgen ist durch zusätzliche Versicherungen die Zinslast zu hoch, so dass eine Sittenwidrigkeit vorliegt, was den Kreditvertrag antastbar macht.
3. Kündigung des Vertrages
Wenn Punkt 1 + 2 nicht zutreffen, kann der Vertrag durch den Verbraucher schriftlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Bank ist gemäß § 500 BGB verpflichtet, die Kündigung zu akzeptieren. Es ist nur noch die Restschuld zurück zu zahlen, die Bank kann jedoch eine Ausfallentschädigung für entgangene Zinsen verlangen. Jetzt kann der Kreditnehmer einen neuen Ratenkredit über die Restsumme abschließen. Wurde der alte Vertrag noch in der Hochzinsphase abgeschlossen, lohnt es sich einen neuen Vertrag zu wesentlich niedrigeren Zinsen abzuschließen. Durch die niedrigeren Zinsen und die wesentlich niedrigere Restschuld werden die Raten erheblich gesenkt.
Gerne beraten wir Sie in dieser Situation.