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Unsere Kosten oder Ihr Beratungshilfeschein

Die Erstberatung ist kostenlos. 

Mit dem Beratungshilfeschein wird das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren von der Gerichtskasse bezahlt.

Sollte Ihr Einkommen zu hoch für einen Beratungshilfeschein sein, werden wir Ihnen ein Festpreisangebot mit Ratenzahlung unterbreiten. Sobald wir mit dem außergerichlichen Schuldenregulierungsverfahren beginnen, können Sie die Zahlungen an die Gläubiger einstellen, bis wir einen Vergleich abgeschlossen haben.

 

Beratungshilfeschein für das „außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren".
Die Kosten übernimmt die Gerichtskasse.


Bei Ihrem zuständigen Amtsgericht erhalten Sie, wenn Sie den Anspruch haben, den Beratungshilfeschein. Mit dem Beratungshilfeschein können wir das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren über die Gerichtskasse abrechnen. Wir erklären wir Ihnen gerne telefonisch telefonisch die Vorgehensweise.



Wer ist bedürftig und hat Anspruch auf den Beratungshilfeschein?

Alle Menschen die Prozesskostenhilfe erhalten, können auch den Beratungshilfeschein beantragen. D.h. jeder der ein mittleres Einkommen hat mit unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern und einer entsprechenden Mietzahlung, kann den Beratungshilfeschein beantragen.

Wenn Sie noch Fragen haben sollten, geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft, bevor Sie den Weg zum Amtsgericht auf sich nehmen.  Tel: 0221-28275740